Auf dieser Seite finden Sie Formulare und Hinweise zu alltäglichen Lebenslagen. Für weitere Auskünfte und Informationen steht Ihnen unser Bürgerbüro (z.B. telefonisch unter 07735-819-21 und -22 oder per E-Mail unter buergerbuero(at)oehningen.de zur Verfügung. Die Angaben auf dieser Seite stammen vom Portal service-bw.
Dienstleistungen
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie
- an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen teilnehmen (Intensivsprachkurs in Deutsch),
- in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
- sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.
Zuständig
die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Voraussetzung
Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:
-
Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
- Sie verzögern nicht unangemessen Ihre Ausbildung und
- Sie überschreiten nicht die durchschnittliche Ausbildungsdauer.
Ablauf
Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.
Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original)
-
Nachweise, dass Sie
- Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
- die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten
Kosten
- Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 65,00
- Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 80,00
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen befreit Sie die zuständige Stelle von den Kosten.
Sonstiges
Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Rechtsgrundlage
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)