Auf dieser Seite finden Sie Formulare und Hinweise zu alltäglichen Lebenslagen. Für weitere Auskünfte und Informationen steht Ihnen unser Bürgerbüro (z.B. telefonisch unter 07735-819-21 und -22 oder per E-Mail unter buergerbuero(at)oehningen.de zur Verfügung. Die Angaben auf dieser Seite stammen vom Portal service-bw.
Dienstleistungen
Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad oder Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht durch öffentliche Bekanntmachung
- vor der Veröffentlichung oder
- vor der Übermittlung
der Daten.
Die Gemeinde kann durch öffentliche Bekanntmachung eine Widerspruchsfrist bestimmen. Diese Frist muss mindestens einen Monat betragen.
Zuständig
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Ablauf
Sie müssen die Sperrung persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Manche Gemeinden bieten auf ihren Internet-Seiten Formulare zum Download an.
Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Rechtsgrundlage
§ 34 Abs. 4 Meldegesetz (MG) (Veröffentlichung und sonstige Nutzung von Daten)