Gemeinde Öhningen
 

Herzlich willkommen

Höri hoch drei – das ist Wasser, Wald und Wiese. Eingebettet in eine herrliche Landschaft, geprägt von Menschen, die Kultur geschaffen und Natur erhalten haben. Höri hoch drei ist Öhningen mit den Ortsteilen Schienen und Wangen. 

Wahlen

Informationen zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

Europawahl in Öhningen

Am 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Neu ist: Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt. Damit ist das Wahlalter für alle drei Wahlen am 9. Juni 2024 (Europawahl, Kreistagswahl und Gemeinderatswahl ) einheitlich festgelegt worden.

Hinweise für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Ausland zur Eintragung ins Wählerverzeichnis

Für sogenannte „Auslandsdeutsche“ erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis mangels Hauptwohnsitz in Deutschland nicht von Amts wegen. Vielmehr müssen sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie für die Europawahl ihre Stimme abgeben wollen.  Informationen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Im Regelfall ist die Gemeinde in der BRD für den Antrag zuständig, in der der Wahlberechtigte vor seinem Fortzug aus der BRD zuletzt gemeldet war.

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:

Gemeinde Öhnigen 
Wahlamt
Klosterplatz 1
78337 Öhningen

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Der Antrag muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingegangen sein.

Weitere Informationen für Unionsbürger (auch sog. Rückkehrer) entnehmen Sie bitte hier:

https://www.bundeswahlleiterin.de

https://elections.europa.eu

Kreistagswahl in Öhningen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.

Öhningen ist im Landkreis Konstanz dem Wahlkreis VI "Höri/Rielasingen-Worblingen" zugeordnet.

https://www.lrakn.de/

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie unter:

https://www.kommunalwahl-bw.de/

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/kommunalwahlen

Neu ist, dass auch das Wählbarkeitsalter auf 16 Jahre heruntergesetzt wurde und somit Personen gewählt werden können, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Damit ist 16 Jahre das Mindestalter für das aktive Wahlrecht (Wahlberechtigung) und das passive Wahlrecht (Wählbarkeit).

 

Gemeinderatswahl Öhningen

Der Gemeinderat in Öhnigen wird alle fünf Jahre gewählt. Die nächste Wahl ist am 9. Juni 2024. Bei der Wahl des Gemeinderats hat jeder Bürger so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. In Öhningen können Wähler 14 Stimmen vergeben. Üblicherweise treten mehrere Parteien oder Wählervereinigungen mit je einer Liste an.  Die Besonderheit bei der Wahl des Gemeinderats ist:  hier können Wählerinnen und Wähler kumulieren und panaschieren.

Kumulieren: Will man eine Kandidatin oder einen Kandidaten besonders unterstützen, kann man bis zu drei Stimmen geben. Dieses „Häufeln“ von Stimmen nennt man Kumulieren.

Panaschieren: Man kann auch Kandidatinnen und Kandidaten von unterschiedlichen Parteien oder Wählervereinigungen wählen. Das Mischen von Kandidierenden unterschiedlicher Listen bezeichnet man als Panaschieren.

Generell ist darauf zu achten, dass die Gesamtstimmenzahl von 14 nicht überschritten wird – sonst ist der Stimmzettel komplett ungültig.

 

Ortschaftsratswahl in Schienen und Wangen

In den Ortschaften Schienen und Wangen werden zusätzlich zu den Gemeinderäten auch alle fünf Jahre Ortschaftsräte gewählt. Es gelten die gleichen Besonderheiten wie für eine Gemeinderatswahl.

In Schienen können Wähler 8 Stimmen vergeben

In Wangen können Wähler 10 Stimmen vergeben.

Auch hier ist darauf zu achten, dass die Gesamtstimmenzahl der jeweiligen Orte nicht überschritten wird – sonst ist der Stimmzettel ungültig.

 

Wichtige Termine vor dem Wahltermin 9. Juni 2024:

28. April 2024

Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten von Amts wegen

Maßgeblich für die Zuordnung des Wahlorts ist, wo der Wahlberechtigte an diesem Tag mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Verzieht er nach diesem Stichtag, kann er am Zuzugsort nur dann wählen, wenn er vorher einen Eintragungsantrag in der Zuzugsgemeinde gestellt hat.

19. Mai 2024

Fristende für den Zugang bei der Gemeindebehörde von sämtlichen Eintragungsanträgen in das Wählerverzeichnis.

Bis 19. Mai 2024 werden spätestens alle Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten (ins Wählerverzeichnis eingetragene Wähler) von der Gemeindebehörde versandt. Der Versand beginnt in Kalenderwoche 17. Bitte kümmern Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig um die Klärung, ob Sie für die gewünschte Wahlart wahlberechtigt sind und bei einem etwaigen Umzug, wo Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Weitere Besonderheiten:

a) Stimmzettelvorabversand

Anders als bei den Parlamentswahlen werden bei den Kommunalwahlen jedem Wahlberechtigten die Stimmzettel vorab zugesandt. Sie erhalten deshalb in den Wochen vor dem Wahltermin vorab die Stimmzettel der Kommunalwahlen, für die Sie wahlberechtigt sind (maximal Stimmzettel für Gemeinderatswahl und Kreistagswahl). 

Dieser Stimmzettelvorabversand hat nichts mit Briefwahl zu tun, sondern ist das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere, damit sich der Wähler vorab mit der Vielzahl der Stimmen, Kandidaten und Stimmzettel vertraut machen kann. Diese Stimmzettel bringen Sie dann zweckmäßigerweise mit Vorausfüllung ins Wahllokal mit, wobei es auch dort Kommunalwahlstimmzettel gibt. So ist ein schnelleres Durchlaufprozedere im Wahllokal bei drei gleichzeitig stattfindenden Wahlen gewährleistet.

b) Verschiedene Wahlrechtsvoraussetzungen Kommunalwahlen

Für das Wahlrecht gelten nicht bei allen drei Kommunalwahlen die gleichen Voraussetzungen. So dürfen z.B. bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl Deutsche und Unionsbürger mit mindestens dreimonatigem Hauptwohnsitz im Wahlgebiet und den sonstigen Voraussetzungen ab 16 Jahren wählen.

c) Briefwahl

Ab Anfang/Mitte Mai rechnen wir damit, dass alle Stimmzettel da sind und die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können. Bitte kümmern Sie sich auch hier rechtzeitig um den Antrag, wenn Sie am Wahltag abwesend ist. Sobald alle Briefwahlunterlagen und Stimmzettel aus dem Druck kommen, werden die Anträge bearbeitet.

d) Urnenwahl am Wahltag

Die Abgabe der Kommunalwahlstimmzettel erfolgt in Urnenumschlägen, die jeweils farblich verschieden sind und zur Farbe der Stimmzettel passen. Umschlag und Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sind orange und für die Kreistagswahl sind sie grün. Die Abgabe des Europawahlstimmzettels erfolgt gefaltet mit der Rückseite nach außen ohne Umschlag, wie Sie es von sonstigen Parlamentswahlen gewohnt sind.

Wahlvorschläge - Formulare für die Gemeinderatswahl

hierzu möchten wir auf unsere Öffentliche Bekanntmachung vom 02.02.2024 verweisen.

Bitte beachten Sie besonders Punkt 2.9.2

Hier können Sie die Formulare als ausfüllbares PDF-Dokument herunterladen: 

Downloads

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderates und des Ortschaftsrates am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten



Aktuelles

Reinigung der Gemeindestraßen in Öhningen und Ortsteilen

Die Straßenreinigung durch die Kehrmaschine ist in der kommenden Woche vorgesehen

 

im Ortsteil Öhningen am Montag 18.03.2024

im Ortsteil Schienen am Dienstag 19.03.2024

im Ortsteil Wangen am Mittwoch 20.03.2024

 

Wir bitten die Einwohnerschaft an diesen Tagen keine Autos am Straßenrand zu parken, damit die Straßen ohne Behinderung gekehrt werden können.

Ferner weisen wir darauf hin, dass die Grundstückseigentümer, welche an Gehwege angrenzen, verpflichtet sind die Gehwege zu reinigen.

Bürgermeisteramt Öhningen

Biomüllabfuhr findet auch am 04.04.2024 statt!

Leider hat sich im Müllkalender im April ein Fehler eingeschlichen!

Am Donnerstag, den 04.04.2024 findet die Biomüllabfuhr statt.

Wiederaufnahme Bauarbeiten "Hofergärtle"

Sehr geehrte Anwohner der Baumaßnahme „Hofergärtle“,

das beauftragte Ingenieurbüro hat uns mitgeteilt, dass die Bauarbeiten ab dem 05.02.2024 wieder aufgenommen werden. Hierdurch sind zeitweise die Zufahrten zu den Grundstücken erschwert oder auch kurzzeitig unterbrochen. Wir wollen dies um eine kurze Vorausschau ergänzen: Zunächst finden  bis Fasnacht Arbeiten an den Leuchtenfundamenten (Straßenbeleuchtung) statt. Über Fasnacht wird dann nicht gearbeitet. Ab dem 14.02 – 16.02 wird dann der Straßenknoten (Zufahrt zum unteren Hofergärtle) ausgehoben – es wird erwartet, dass dies (vor allem für das südliche Hofergärtle) die stärksten Beeinträchtigungen mit sich bringen wird. Am 04.03. soll dann die Straßenherstellung von Osten her beginnen.

Ihre Gemeindeverwaltung


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