Wahlen
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Öffentliche Bekanntmachungen
Änderung Kindergartenentgelte 2022/2023
Aktuelles
Das Gewerbeamt bleibt vom 02.08.2022 bis einschl. 23.08.2022 geschlossen!
ACHTUNG! Zur Zeit herrscht aufgrund der Witterungslage akute Wald- und Grasbrandgefahr!
Aus diesem Grund ist das Entfachen von offenem Feuer auf öffentlichen Flächen
und Grillplätzen im Gemeindegebiet bis auf Weiteres untersagt!
Auch auf privaten Grundstücken raten wir, kein offenes Feuer zu entfachen.
Auf mögliche Schadenersatzansprüche von Dritten weisen wir ausdrücklich hin!
Gemeindeverwaltung Öhningen
Ortspolizeibehörde
Grundsteuer-Feststellungserklärung!!!
Die Umsetzung der Grundsteuerreform nimmt Fahrt auf: Seit dem 1. Juli 2022 sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgefordert, für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung abzugeben. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung" einzureichen. Die Abgabefrist läuft bis 31. Oktober 2022. Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden unter anderem im Portal „Mein ELSTER" bereitgestellt.
Für Grundstücke im Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses ( Mühlingen, Eigeltingen, Hohenfels, Stockach, Orsingen-Nenzingen, Moos, Gaienhofen, Öhningen, Radolfzell ) stehen die erforderlichen Bodenrichtwerte aktuell noch nicht zur Verfügung. Die neuen Bodenrichtwerte werden derzeit vom Gutachterausschuss ermittelt und sukzessive über das Portal des Landes www.gutachterausschuesse-bw.de zur Verfügung gestellt. Sobald die neuen Bodenrichtwerte veröffentlicht und im Portal verfügbar sind, wird an dieser Stelle hierüber informiert. Dies wird voraussichtlich Ende August 2022 sein. Bitte sehen Sie bis dahin von Anfragen an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu einzelnen Bodenrichtwerten ab.
Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform und zum Verfahrensablauf erhalten Sie über die Internetseite des Landes unter www.grundsteuer-bw.de oder über die Internetseite der Stadt Radolfzell unter www.radolfzell.de/grundsteuerreform.
Bürgerbüro
Das Gewerbeamt bleibt vom 02.08.2022 bis einschl. 23.08.2022 geschlossen!
Saisonbadekarten 2022
Die Saisonbadekarten für Einwohner*innen der Gemeinde Öhningen erhalten Sie ab sofort im Strandbad Öhningen und an der Rezeption des Campingplatzes in Wangen.
Bitte den Ausweis als Nachweis nicht vergessen!
Ihre Gemeindeverwaltung
Müllkalender 2022
Hauptamt
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Grundbuchamt
Grundbucheinsichtsstelle in Öhningen
Für die Bearbeitung von Grundbuchangelegenheiten für die Gemarkungen Öhningen, Schienen und Wangen ist das
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
-Grundbuchamt-
Carlo-Schmid-Str. 7/9
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721-6811-0
Fax: 07721-681-490
poststelle(at)gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
zuständig.
Grundbuchauszüge können dort online beantragt werden:
Natürliche Personen:
https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Grundbuch/Antrag+Grundbuchamt+Villingen-Schwenningen
Juristische Personen und Personengesellschaften:
In der Gemeinde Öhningen gibt es eine Grundbucheinsichtsstelle.
Auch hier können Sie einen Grundbuchauszug für Öhningen, Schienen oder Wangen beantragen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Leibing per Mail an hauptamt@oehningen.de oder per Telefon 07735/819-11
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, sowie Donnerstag nachmittags von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Bei persönlicher Vorsprache bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!
Sollten Sie nicht selbst Eigentümer sein, so sind entsprechende Vollmachten für die Ausstellung eines Grundbuchauszuges erforderlich.
In der Grundbucheinsichtsstelle können nur einfache Auskünfte erteilt werden. Zu bereits vorliegenden Anträgen beim Grundbuchamt oder Akteneinsicht können wir leider nicht weiterhelfen. Hierzu müssten Sie sich direkt an das Amtsgericht Villingen-Schwenningen -Grundbuchamt- wenden.
Bauverwaltung
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Kunst und Kultur
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Tourismus
Öffnungszeiten Tourist-Information
Öhningen |
Wangen mit Bürgerservice |
Standesamt
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