Gemeinde Öhningen
 

Lebenslage

Hier erfahren Sie

  • wie Sie einen Führerschein erhalten können,
  • welche Nachweise Sie benötigen und
  • was Sie in diesem Zusammenhang noch alles wissen sollten.

Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.

Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 03.07.2023

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vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.30 Uhr
Rathaus Öhningen
Gemeindeverwaltung
Klosterplatz 1, 78337 Öhningen
Telefon: 07735/819-0
Telefax: 07735/819-30
gemeindeverwaltung(at)oehningen.de