Schienen ist der höchstgelegene Ort der Höri. Das Dorf wird vom Schienerberg umschlossen und die wunderschöne Landschaft lädt besonders bei schönem Wetter zu einer Wanderung ein. Die romanische Wallfahrtskirche sowie schöne Fachwerkhäuser prägen das Ortsbild.
Herzlich willkommen
Höri hoch drei – das ist Wasser, Wald und Wiese. Eingebettet in eine herrliche Landschaft, geprägt von Menschen, die Kultur geschaffen und Natur erhalten haben. Höri hoch drei ist Öhningen mit den Ortsteilen Schienen und Wangen.
Wahlen
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Öffentliche Bekanntmachungen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellung Bebauungsplan "Ortskern-Nord" im Ortsteil Wangen
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens"Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes". Bitte klicken Sie hier:
Aktuelles
Standesamt in der Zeit vom 16.09.2024 bis 11.10.2024 geschlossen!
Das Standesamt Öhningen bleibt in der Zeit vom 16.09.2024 bis voraussichtlich 1410.2024 geschlossen.
In dringenden Fällen (Sterbefälle) wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Gemeinde Moos: standesamt(at)moos.de
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung
Information zur Grundsteuer 2025
Unterbrechung der Wasserzufuhr Uferweg am Mittwoch 22.10.2024
Formular Brennholzbestellung Saison 2024/2025
Information Brennholzbestellung
Sehr geehrte Brennholzkunden,
auch diese Saison kann wieder beim örtlichen Förster Brennholz aus den Gemeindewäldern bestellt werden. Bereitgestellt wird frisches Brennholz in langer Form an der Waldstraße.
Anbei das aktuelle Bestellformular. Dieses bitte ausfüllen und per Mail an mich (David.Borho(at)LRAKN.de) zurückschicken.
zum Bestellformular bitte klicken Sie hier
Die aktuellen Preise sind:
85€/Fm für Hartlaubholz
75€/Fm für sonstiges Laubholz (Verfügbarkeit begrenzt) und
60€/Fm für Nadelholz.
Die Zuteilung der Brennholzpolter erfolgt bei passender Menge/Art nach Eingangsdatum der Bestellung. Holzerntearbeiten sind immer witterungsbedingt, weshalb kein Datum für eine Bereitstellung bekanntgegeben werden kann. Bestellungen werden bis 31.12.2024 entgegengenommen.
Neu dieses Jahr: einige Brennholzpolter & Sonderposten werden neben der gewohnten Vergabe durch den Förster auf eine Online-Plattform gestellt. Diese nennt sich holzfinder.de und ist vor allem für Brennholzkunden interessant, welche ihr Brennholz möglichst früh haben wollen. Auf holzfinder.de können Sie über eine Karte Ihr Brennholz aussuchen und direkt kaufen. Gewerbliche Kunden sind von dieser Art von Verkauf ausgeschlossen.
Baumpflanzaktion 2024
Baumpflanzaktion Herbst 2024 für Öhningen, Schienen und Wangen
Auch in diesem Jahr führt die Gemeinde Öhningen die Baumpflanzaktion für hochstämmige Obstbäume durch. Von der Gemeinde werden 50 % der Kosten übernommen.
Interessenten erhalten pro Jahr bis zu 3 hochstämmige Obstbäume. Bitte bestellen Sie bis die Bäume bis zum 18.10.2024 bei Semper Verde Pflanzenzentrum Ullmer in Öhningen, Tel. 07735-9195941 und geben dort Ihre Anschrift, Stückzahl, Flst.Nr. und Gewann an.
Hier finden Sie die Sortenliste: Bitte klicken Sie hier:
Öhningen, den 06.09.2024
Bürgermeisteramt Öhningen
Schutzchlorung des Trinkwassers in Öhningen und Kattenhorn
Öhninger Trinkwasser wird vorsorglich gechlort
Aufgrund technischer Probleme wird im Ortsteil Öhningen wie auch in Kattenhorn im Bereich „Im Friessen“ eine präventive Schutzchlorung eingeleitet. Die Qualität des Öhninger Trinkwassers wird nicht durch das Chlor beeinträchtigt. Die Schutzchlorung ist für den Mensch wie auch für Tiere ungefährlich, dennoch können empfindliche Personen die Chlor-Zugabe wahrnehmen.
Für Rückfragen steht die Wasserversorgung unter 01712614588 zu Verfügung.
Hecken und Sträucher wachsen in Gehwege und Straßen!
Hecken und Sträucher wachsen in Gehwege und Straßen!
Wir möchten alle Grundstücksbesitzer, auf Ihre Beseitigungspflicht von aus ihren Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Ästen von Bäumen, Hecken und Sträuchern hinweisen. Die Pflicht ergibt sich aus den §§ 16 Abs. 1 und Abs. 2 des Straßengesetzes.
Sträucher, Hecken, Bäume und sonstige Anpflanzungen sind entsprechen nachfolgenden Maßangaben zurückzuschneiden:
- an Straßen dürfen bis zu einer Höhe von 4,0 m Äste nicht in die Fahrbahn ragen. Über der gesamten Fahrbahnbreite muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. Der Übergang von 4,0 m Höhe auf 4,50 m ist in schräger Richtung eines 0,50 m breiten Geländestreifens herzustellen
- an Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 m Äste und Zweige nicht hereinragen
- an Fußwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,30 m Äste und Zweige nicht hineinragen
- an Straßeneinmündungen und –kreuzungen und im Bereich von Parkplätzen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so nieder gehalten werden (höchsten 0,80 m), dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist
- an Parkplätzen dürfen durch Äste und Zweige keine Verkleinerungen der Parkfläche entstehen
- Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt bzw. wegen des üppigen Wuchses verdreht werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass das Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden kann.
Das Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen ist ganz besonders dort notwendig, wo durch den Überhang die Übersichtlichkeit (in Kurven) und/oder die Nutzbarkeit der Straße (durch weitere Verengung) eingeschränkt wird. Hier können im Falle eines Schadens auf den Grundstückseigentümer/-besitzer durchaus Regressansprüche zurückfallen.
Gleiches gilt auch für die Freihaltung von Gehwegen, wenn Fußgänger gar gezwungen werden, auf die Fahrbahn auszuweichen.
Und schneiden Sie die Sträucher und Äste doch bitte so zurück, dass diese nicht beim nächsten Regen oder nach kurzer Zeit schon wieder den Verkehrsraum einengen oder über den Gehweg hängen.
Straßenleuchten und Hydranten freihalten
Der vorstehende Inhalt gilt analog auch für Straßenlampen. Auch diese müssen erforderlichenfalls so freigeschnitten werden, dass sie ihren Zweck, Straße und Gehweg zu beleuchten, auch erfüllen können. Ebenfalls müssen Hydranten zu jederzeit frei zugänglich sein.
Hinweis: Bei Personen- oder Sachschaden kann der Grundstückseigentümer schadensersatzplichtig werden!
Gemeindeverwaltung Öhningen
Projekt "Gelbes Band"
Eine größere Anzahl von Streuobstbäumen wird aus verschiedensten Gründen nicht abgeerntet. Hierzu kann es aus Altersgründen, aus Zeitknappheit oder anderen Gründen kommen. Um zu vermeiden, dass hierdurch Jahr für Jahr große Mengen an Obst verrotten, unterstützt die Gemeinde Öhningen, analog wie auch die Gemeinde Moos, die Aktion "Gelbes Band".
Bewirtschafter von Streuobstwiesen und Streuobstbäumen, denen die eigene Ernte der Früchte nicht möglich ist, können den jeweiligen Baum mit einem "Gelben Band" markieren und erklären damit den Ertrag des Baumes zum Allgemeingut. Damit erkennen andere Personen, welche Bäume sie ohne Rücksprache mit dem Eigentümer selbst ernten dürfen. Hierdurch wird vermieden, dass unnötig viel Obst ungenutzt verdirbt.
Die "Gelben Bänder" aus Baumwolle (nur gültig mit dem "Gemeinde Öhningen"-Aufdruck) können ab sofort im
- Rathaus Öhningen
- Rathaus Wangen
- Lädele Schienen
für die entsprechende Zahl von Obstbäumen abgeholt werden.
Ihre Gemeindeverwaltung
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