Schienen ist der höchstgelegene Ort der Höri. Das Dorf wird vom Schienerberg umschlossen und die wunderschöne Landschaft lädt besonders bei schönem Wetter zu einer Wanderung ein. Die romanische Wallfahrtskirche sowie schöne Fachwerkhäuser prägen das Ortsbild.
Herzlich willkommen
Höri hoch drei – das ist Wasser, Wald und Wiese. Eingebettet in eine herrliche Landschaft, geprägt von Menschen, die Kultur geschaffen und Natur erhalten haben. Höri hoch drei ist Öhningen mit den Ortsteilen Schienen und Wangen.
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Öffentliche Bekanntmachungen
Die Einladung zur Gemeinderatssitzung am 12.05.2026 finden Sie im Anhang.
Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen finden Sie hier im Anahng.
Beteiligung der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortskern-Nord als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch im Ortsteil Wangen –Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Öhningen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.April 2026 den Entwurf für den Bebauungsplan „Ortskern-Nord“ im Ortsteil Wangen gebilligt und beschlossen, gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch den Plan öffentlich auszulegen (Offenlage). Die öffentliche Auslegung des Entwurfes findet im Zeitraum
27.04.2026. –26.05.2026
statt.
In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat aufgrund der Ergebnisse des Schallschutzgutachtens den Geltungsbereich des Plangebietes reduziert. Folgende Grundstücke der Gemarkung Wangen sind nicht mehr Gegenstand der Bebauungsplanung: Flst.Nrn.:. 90/15, 122/1, 128, 128/1,128/2, 128/3, 128/4, 129 (Teil), 143, 144, 146, 781/1, 781/2, 781/5 (Teil) und 782/2 sowie 783 (Teil). Der neue Abgrenzungsplan ist beigefügt.
Offengelegt wird der Textteil des Bebauungsplan mit seiner Begründung, dem Schallschutzgutachten, und dem Bericht über die Artenschutzrechtliche Relevanzbegehung. Das Bebauungsplangebiet „Ortskern-Nord“ befindet sich zentral im Ortsteil Wangen von Öhningen.
Die genannten Unterlagen liegen im Rathaus Öhningen, EG, Zimmer 03, Klosterplatz 1, 78337 Öhningen während der üblichen Dienststunden (Mo. – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr und Mo. – Mi. 14.00 – 16.00 Uhr sowie Do. 14:00 – 18.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht aus.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Bebauungsplanentwurf Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen und Anregungen können schriftlich, in Textform, oder, während der Dienststunden, zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind
auch im Internet unter www.oehningen.de veröffentlicht.
Öhningen, den 17.04.2026
Schmid, Bürgermeister
Aktuelles
Rund 180 Bürgerinnen und Bürger haben am 05.05. die Gelegenheit genutzt, sich über den Glasfaserausbau in Öhningen in der Turn- und Festhalle in Öhningen im Rahmen der Informationsveranstaltung zu informieren. Hierbei wurde von den Ingenieuren des Büros „RBS-Wave“ zunächst kurz auf die technischen Grundlagen des vorgesehenen Umbaus eingegangen, bevor im Weiteren Herr Metzdorff von den Stadtwerken Konstanz weitere Erläuterungen gab. Mittels einer Präsentation, aber auch anhand von mitgebrachten Beispielen wurde die verschiedenen Komponenten sowie der Bauablauf vorgestellt.
Hiernach wurde dargelegt, dass der geförderte Ausbau für Gebäude in Betracht kommt, welche nicht bereits zum Zeitpunkt der Markterkundung mit einer Leistung von 100 Mbit oder mehr identifiziert worden sind. Die Eigentümer dieser (förderfähigen) 1.253 Gebäude waren bereits angeschrieben worden. Von diesen haben Sich sehr viele positiv zurückgemeldet (über 1.150 positive Rückmeldungen). Hieraus ergibt sich, dass zusammen mit den derzeit noch in Prüfung befindlichen Gebäuden von einem Anschluss von etwa 1.200 Gebäuden auszugehen ist. Ca. 70 km Kabeltrassen werden hierzu neu verlegt. Zusätzlich werden (nach aktuellem Stand) 5 Hauptverteiler und 56 Netzverteilerstandorte hergestellt.
Die Maßnahme war zuletzt im Gemeinderat vorgestellt worden und geht jetzt in die Genehmigungsphase. Parallel hierzu findet die Abstimmung mit den Grundstückseigentümern statt (Abschluss von Hausanschlussverträgen und Vor-Ort-Begehungen auf den zum Anschluss vorgesehenen Grundstücken (Dauer in der Regel 15-30 Minuten)) Im Rahmen der Vor-Ort-Termine wird die Trassenführung auf dem Privatgrundstück und die gewünschte Lage des Abschlusspunktes im Gebäude festgelegt. Die Teilnehmer wurden gebeten, möglichst bereits im Vorfeld hierzu Überlegungen anzustellen.
Abschließend gaben die Herren Leitner und Ernst von RBS-Wave einen Ausblick auf die künftigen Schritte. So soll nach den Vor-Ort-Terminen die Ausschreibung der Bauleistungen (geplant im Juli 2026) erfolgen. Nach Vergabe des Bauauftrages soll spätestens zum Jahresbeginn 2027 die Umsetzung beginnen. Angestrebt wird der vollständige Ausbau bis zum Jahresende 2028, spätestens Anfang 2029.
Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Größe der Infrastrukturmaßnahme mit Baumaßnahmen in nahezu allen gemeindlichen Straßen gewisse Behinderungen mit sich bringen werden.
Hiernach übernahm Herr Metzdorff von den Stadtwerken Konstanz, welcher die Gelegenheit nutzte, darauf einzugehen, welche Maßnahmen nach dem Übergabepunkt im Gebäude sinnvoll sind und wie diese umgesetzt werden könnten. Er teilte auch mit, dass derzeit ortsansässige Elektriker diesbezüglich angesprochen werden, damit im Bedarfsfall auch die entsprechende Expertise vor Ort zur Verfügung steht.
Er teilte nochmals mit, dass die Stadtwerke als Netzbetreiber selbstverständlich bereit sind, an Wettbewerber die Zuleitung zu angeschlossenen Gebäuden zu vermieten, das Netz insofern ermöglicht, dass Nutzer auch andere Anbieter als die Stadtwerke Konstanz wählen können. Ob dies jedoch von den konkurrierenden Anbietern auch wahrgenommen wird, bleibt im Hinblick auf deren zu erwartende Kosten abzuwarten.
Herr Metzdorff teilt mit, dass die Glasfaseranbindung üblicherweise durchgehend bis in einen glasfaserfähigen Router vorgesehen ist, so dass die höchstmögliche Leistung zur Verfügung steht. Bereits heute kann mind. 1.000 Mbit. Angeboten werden. Angestrebt wird, künftig Produkte bis zu 2.500 Mbit anzubieten.
Im Anhang finden Sie informationen des Finanzamtes zur Anzeige von Änderungen bei der Grundsteuer.
Das Rathaus bleibt am Freitag, den 15.05., aufgrund des Brückentags geschlossen.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis. Ab dem 18. Mai sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
Ihre Gemeindeverwaltung
Der Uferweg in „Kattenhorn“ ist in seinem mittleren Bereich, insbesondere durch eine Hangrutschung, nicht unerheblich beschädigt. Die Sanierung der Schäden soll am 06.05.2026 beginnen und wird etwa eine Woche in Anspruch nehmen. Hierdurch wird es zu Beeinträchtigungen kommen, für die wir bereits heute um Verständnis bitten.
Ihre Gemeindeverwaltung
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